Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,28322
OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95 (https://dejure.org/1995,28322)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01.12.1995 - 4 U 27/95 (https://dejure.org/1995,28322)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Dezember 1995 - 4 U 27/95 (https://dejure.org/1995,28322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,28322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 353 HGB; § 413 Abs. 2 HGB; § 414 Abs. 1 HGB; § 41a ADSp; § 64 ADSp
    Schadenersatz aufgrund verlorener Güter durch Verladung an einem falschen Zielort; Anwendbarkeit des § 413 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) auf Frachtverträge; Unterscheidung zwischen einem Frachtvertrag und einem Speditionsvertrag; Bestimmung der Verjährungsfrist bei Verlust ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aufgrund verlorener Güter durch Verladung an einem falschen Zielort; Anwendbarkeit des § 413 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) auf Frachtverträge; Unterscheidung zwischen einem Frachtvertrag und einem Speditionsvertrag; Bestimmung der Verjährungsfrist bei Verlust ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt nach§ 51 b S. 2 ADSp bei der Klägerin; diese Beweislastregelung ist wirksam, da sie nicht gegen Vorschriften des AGB-Gesetzes verstößt (BGH VersR 1995, 604 ff; Urteil vom 04. Mai 1995 - I ZR 70/93 -, S. 6 ff).

    Vielmehr hat im Hinblick darauf, daß der Vertragspartner in der Regel keinen Einblick in die Betriebsabläufe der Spedition hat, der Spediteur hierzu eingehend vorzutragen und substantiiert darzulegen, welche Sorgfalt er aufgewandt hat; diese Einlassungspflicht beschränkt sich nicht auf allgemeine Angaben zur Lagerorganisation, sondern umfaßt die Darlegung der Kontrollmaßnahmen und deren Ineinandergreifen (BGH VersR 1995, 604, 606 [BGH 03.11.1994 - I ZR 100/92] ; Urteil vom 04. Mai 1995, S. 10 f).

    Schließlich fehlen ausreichende Kontrollen während der Lagerzeit, zu denen der Spediteur ebenfalls verpflichtet ist (BGH VersR 1995, 604, 606 [BGH 03.11.1994 - I ZR 100/92] a.E.).

    Denn die Beklagte ist durch die Berufungsbegründung auf ihre Obliegenheit zur konkreten und auf den Einzelfall bezogenen Darlegung ihrer Betriebsabläufe unter Zitat von BGH VersR 1995, 604 ff ausdrücklich hingewiesen worden; ferner hat die Klägerin in der Berufungsbegründung auf verschiedene Fehlerquellen und organisatorische Lücken hingewiesen.

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Das Vorbringen der Beklagten ist nur unzureichend und läßt in Verbindung mit den offenbar aufgetretenen Pannen, die zu der Fehlverladung geführt haben, auf eine Verletzung der für die Lagerorganisation eines Speditionskaufmanns erforderlichen Sorgfalt, an die in diesem schadensanfälligen Bereich hohe Anforderungen zu stellen sind ( BGH im Urteil vom 06. Juli 1995 - I ZR 20/93 -, S. 11) in besonders schwerem Maße und damit auf grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensverursachung schließen.

    Es liegt nahe, daß die Beklagte zumindest ihre Verpflichtung versäumt hat,Überprüfungen daraufhin vorzunehmen, ob tatsächlich die Eingangskontrollen entsprechend der allgemeinen Anordnung ordnungsgemäß und vollständig vorgenommen werden; jedenfalls hat sie zu derartigen Überprüfungen nicht das Geringste vorgetragen, wozu sie aber gehalten gewesen wäre (vgl. BGH im Urteil vom 06. Juli 1995 - I ZR 20/93 -, S. 12, mit ähnlichen Erwägungen).

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt nach§ 51 b S. 2 ADSp bei der Klägerin; diese Beweislastregelung ist wirksam, da sie nicht gegen Vorschriften des AGB-Gesetzes verstößt (BGH VersR 1995, 604 ff; Urteil vom 04. Mai 1995 - I ZR 70/93 -, S. 6 ff).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 159/85

    Möbeltransport; Auswahlverschulden des Spediteurs; Verkürzung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Die kurze Verjährung des § 64 ADSp kommt jedoch in entsprechender Anwendung des§ 51 b S. 2 ADSp nicht zum Tragen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten verursacht worden ist (BGH VersR 1987, 1130, 1231 [BGH 04.06.1987 - I ZR 159/85] ).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 138/87

    Bewirken der Versendung durch den Spediteur aufgrund eines für seine Rechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Imübrigen reicht die bloße Vereinbarung über eine Sammelladungsversendung noch nicht aus, um schon die Rechtsfolgen des § 413 Abs. 2 HGB herbeizuführen (BGH NJW-RR 1989, 992 [BGH 09.03.1989 - I ZR 138/87] ).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 155/86

    Stereo-Kassettendecks; Beweislast von ordnungsgemäß übernommenem Speditionsgut;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Zwischen der Firma ... und der Beklagten ist zwar die Geltung der ADSp vereinbart; auch verstößt die Regelung des § 64 ADSp nicht gegen§ 9 AGBG (BGH WM 1988, 1707, 1709 f).
  • OLG München, 12.04.1990 - 23 U 3161/88

    Beanspruchung von Schadensersatz wegen verspäteter Ablieferung eines Produktes;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.12.1995 - 4 U 27/95
    Wenn die Firma ... die aus den ihr von der Beklagten überlassenen Formularen erkennen konnte, daß die Beklagte daran interessiert war, nach Möglichkeit Speditionsverträge und keine Frachtverträge abzuschließen, die Beklagte nicht mit der Besorgung der Beförderung, sondern deren Durchführung beauftragen wollte, hätte sie ihren von den dem Formular des Auftragnehmers abweichenden Geschäftswillen deutlich machen müssen; dies gilt zumindest für Großverlader wie die Firma ... die die Unterschiede zwischen Speditions- und Frachtvertrag und die abweichenden Rechtsfolgen kennen bzw. kennen müssen (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 230, 231; Koller NJW 1988, 1759).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht